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AGB

 

Angebote/Auftragsbestätigungen

Nur schriftliche Angebote und schriftliche Auftragsbestätigungen sind rechtsverbindlich. Unsere

Auftrags- und Lieferbedingungen haben Vorrang vor anderslautenden Abreden. Besondere Eigenschaften wie Farb- bzw.

Lichtechtheit, Klebstoffeigenschaften, Verwendbarkeit in bestimmten Drucksystemen, deren Trocknung und Farbannahme in

Druckern, Reißfestigkeit und Faltbarkeit der Etiketten, Lesbarkeit mit bestimmten optoelektronischen Lesegeräten, Beständigkeit

gegen Chemikalien und Unempfindlichkeit gegen Strahlung (z. B. UV und IR-Strahlung) bedürfen unserer ausdrücklichen

schriftlichen Zusicherung.

Lieferung

 Sie erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir dürfen davon ausgehen, dass der Besteller

Selbstversicherer ist, soweit dies in seinem Auftrag nicht anders vermerkt ist. Dies gilt auch bei frachtfreien Lieferungen. Bei

Kleinstmengen unter 500,00 € Auftragswert wird ein Verpackungsanteil berechnet. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von

10% gelten bei entsprechender Mehr- oder Mindervergütung als akzeptiert, wenn nicht ausdrücklich eine genaue Liefermenge

vereinbart wird.

Liefertermine

 Kann die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, so wird uns eine angemessene Nachlieferfrist

zugestanden. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb wie Maschinenbruch, Arbeitsausstände sowie Fälle

höherer Gewalt, die aus unvorhersehbaren, unverschuldeten Ereignissen herrühren, berechtigen uns, die Lieferzeiten den

Umständen angemessen zu verlängern. Das Gleiche gilt bei Lieferverzögerungen und Störungen im Geschäftsbetrieb unserer

Lieferanten.

Zahlungsbedingungen

 Zahlungen sind bis 30 Tage nach Rechnungserhalt zur Gutschrift auf die angegebenen Konten zu leisten.

Andernfalls werden 2% Zinsen je angefangenen Monats berechnet und für jede Mahnung 2,00 € als Unkostenersatz in Rechnung

gestellt. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto.

Druckvorlagen

 Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Werkzeuge werden nur anteilmäßig als Zwischenprodukt berechnet. Ein

Übergang in Kundeneigentum ist ausgeschlossen. Werden Druckvorlagen, Originale oder Zwischenprodukte gestellt , können wir

voraussetzen, dass keine Schutzrechte oder Eigentumsrechte darauf bestehen.

Erfüllungsort

 und Gerichtsstand ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für alle gegenseitigen Verbindlichkeiten ausschließlich

Hildburghausen. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller keinen inländischen Wohnsitz hat oder ihn aufgibt oder sein Wohnsitz

unbekannt ist.

Beanstandungen

 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Prüfung der Ware sofort nach Erhalt stichprobenmäßig vorzunehmen

oder zu veranlassen. Insbesondere gilt dies bei Teil- oder Probelieferungen. Mängel sind binnen 14 Tagen nach Ablieferung bei uns

zu rügen. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehen des Mangels als genehmigt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt §377

HGB.

Haftungsausschluss

 Für unsachgemäße Behandlung oder Lagerung übernehmen wir keine Gewähr. Besonders gilt dies für

Thermopapierprodukte, die kühl, trocken und dunkel zu lagern sind. Thermo-Produkte dürfen nur bei einer Temperatur von max.

20 Grad Celsius und einer relativen Luftfeuchtigkeit von max. 60% gelagert werden. Für nicht vorhersehbare Schäden und

Mangelfolgeschäden schließen wir jegliche Haftung aus. Bei Mängel an Produkten, die wir für die Herstellung der Waren von

Dritten beziehen und soweit wir die Qualität der Ware aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht selbst überprüfen

können, bleibt der Besteller auf das Nachlieferungsrecht, die Wandelung oder Minderung beschränkt. Darüber hinausgehende

Haftung wird ausgeschlossen. Schadensersatz wird nur bis zur Höhe des jeweiligen Vergütungsanspruches geleistet. Wir sind

berechtigt unsere Schadensersatzansprüche gegen Warenlieferanten im jeweiligen Fall als Schadensausgleich an den Besteller

abzutreten.

Gewährleistungsrechte

 Der Besteller kann zunächst nur Nachlieferung verlangen. Wir sind zu drei Nachlieferungsversuchen

berechtigt. Die hierfür erforderliche Zeit und Gelegenheit ist uns zu gewähren. Der Besteller kann Rückgängigmachung des

Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) erst dann verlangen, wenn die Nachlieferungsversuche

fehlgeschlagen sind oder wir die Nachlieferung verweigern. Die Gewährleistungsrechte erfassen solche Schäden nicht, die durch

unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware seitens des Bestellers entstanden sind. Desweiteren keine Mängel/Schäden,

die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: schädliche Umweltweinflüsse, Daten-Verlust, ungeeigneter Einsatz des Produkts,

die Prüfung und Verantwortung hierfür obliegt allein dem Besteller. Die Gewährleistungsrechte verjähren in 6 Monaten nach der

Lieferung. Abweichungen in Karton- oder Papierart, Druckfarben, Stanzformen, Klebstoffen und anderen Additiven werden

zugestanden, soweit die technische Produktfunktion in gleichem Umfang gewährleistet bleibt. Besonders gilt dies bei technisch

bedingten Abweichungen bei den Druckfarben, deren Trocknung und Farbannahme in Daten-Druckern einschließlich

druckverfahrensbedingter Qualitätsergebnisse.

Eigentumsvorbehalt

 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer jeweiligen Forderungen unser Eigentum.

Der Auftraggeber darf die von uns gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus dem

Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund entstehende Forderung tritt er mit unserer jeweiligen Lieferung in Höhe unserer

jeweiligen nichtbezahlten Forderung sicherungshalber an uns ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so

lange einzubeziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen

über die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungseignung, Pfändung) ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Vor unserer Lieferung bereits

erfolgte Verfügungen oben angeführter Art hat der Auftraggeber uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug des

Auftraggebers sind ausschließlich wir berechtigt, die Weiterverkaufsforderung in Höhe der jeweiligen ausstehenden Forderung

geltend zu machen.

Rücktritt

 Besondere Sachlagen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Naturkatastrophen, Produktionseinstellungen bzw. Konkurs,

drohende Zahlungseinstellung unserer Lieferanten berechtigen uns, soweit nicht in angemessener Zeit Ersatzlieferungen möglich

sind, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Schadenersatz zu leisten. Vermögensverschlechterung, Zahlungsverzug oder drohender

Konkurs des Bestellers berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz schließen wir auch in diesem Fall aus.

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